Nutzungsbedingungen TELiAS Conference
- Leistungsbeschreibung TELiAS Conference Service
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsbeschreibung TELiAS Conference Service
1. Die TELiAS GmbH (im folgenden TELiAS genannt) erbringt die nachstehenden beschriebenen Leistungen auf Grundlage der im Internet unter www.telias.de/agb.php veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dieser Leistungsbeschreibung und den aktuellen Preislisten.
2. Die TELiAS erbringt im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten Telefonkonferenzen.
3. Die TELiAS bietet Telefonkonferenzen an, bei der die Konferenzteilnehmer das Konferenz-system selbst anrufen (Dial-In Verfahren).
4. Eine Telefonkonferenz kann vom Auftraggeber (im folgenden Kunde genannt) ohne Voran-kündigung oder Reservierung selbst initiiert und durchgeführt werden.
5. Für jede Nutzung des Konferenzsystems kommt das Vertragsverhältnis für die jeweils her-gestellte Telefonkonferenz jedesmal neu zustande. Abweichend hiervon bietet TELiAS nach gesonderter Vereinbarung auch eine Dauernutzung des Systems an.
6. Das Konferenzsystem der TELiAS schaltet Teilnehmer in die Telefonkonferenz, sobald eine mögliche Konferenzraumnummer übermittelt wird. Die Übermittlung der Konferenzraum-nummer erfolgt durch den Konferenzteilnehmer mittels eines tonwahlfähigen Endgerätes.
7. Der Zugang zum Konferenzsystem ist von Telefonanschlüssen und Mobilfunkanschlüssen aus dem In- und Ausland erreichbar. Die Bereitstellung dieser Anschlüsse sowie die Verbindung bis zum Konferenzsystem ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
8. Im Regelfall erfolgt der Zugang des Teilnehmers zum Konferenzsystem über eine deutsche 0180-5 SharedCost-Rufnummer. Weitere alternative Rufnummern aus dem deutschen Festnetz, aus dem Ausland sowie aus dem Service 0800 Fee Phone sind optional möglich.
9. Telefonkonferenzen dürfen nicht missbräuchlich benutzt werden, insbesondere sind bedrohende und belästigende Verbindungen zu unterlassen sowie keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten an Konferenzteilnehmer zu übermitteln und sie nicht auf solche Informationen hinzuweisen. Dazu zählen vor allem Informationen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewaltverherrlichung oder verharmlosen, sexuell anstößig oder pornografisch sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen der TELiAS schädigen können.
10. Die Konferenzraumnummer ist geheim zu halten und unverzüglich zu ändern, wenn der Kunde oder ein Konferenzteilnehmer vermutet, dass unberechtigte Dritte von ihr Kenntnis und Zugang zur Konferenz nehmen.
11. Der Kunde hat die Preise zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Nutzung des Konfe-renzsystems entstanden sind.
12. Die Leistungsentgelte richten sich nach dem mit dem Kunden vereinbarten Tarif. Sie bestehen aus Entgelten für die Einrichtung (einmalig) und für die Bereitstellung (monatlich) der Dienste sowie zusätzlich aus nutzungsabhängigen Entgelten.
13. Die monatlichen Entgelte werden beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung sowie anteilig für die verbleibenden Tage des Kalendermonates im Voraus berechnet.
14. Die Abrechnung der nutzungsabhängigen Leistungsentgelte werden nach dem tatsächlich entstanden Aufwand für die Konferenz oder sonstigen Aufträgen und Leistungen berechnet. Angefangene Zeiteinheiten werden jeweils zur vollen Zeiteinheit aufgerundet.
15. Im Fall der Nutzung der Konferenz über die Einwahl einer 0180-Rufnummer entstehen keine Einrichtung oder Grundgebühren. Es fallen nur die Entgelte für die Verbindung an.
Stand: 1. Dezember 2008 - LBID-11
Allgemeine Geschäftsbedingungen
| HTML | http://www.telias.de/agb.php |
| http://www.telias.de/pdf/AGB_TELiAS.pdf |
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